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Ortsfeste elektrische Betriebsmittel

Unfälle durch defekte elektrische Geräte können immense wirtschaftliche Schäden nach sich ziehen. Eine regelmäßige Prüfung der Geräte entlastet Unternehmer von der Haftung durch Unfälle, die auf defekte Elektrogeräte zurückzuführen sind. Werden eine Betriebsstätte oder Teile durch einen Brand zerstört, der von einem nicht geprüften Elektrogerät verursacht wurde, schließen Brandschutzversicherungen eine Haftung aus. Gleiches gilt für die Berufsgenossenschaften, wenn Personen durch ein ungeprüftes Gerät dauerhaft zu Schaden oder gar zu Tode kommen.

Als ortsfeste elektrische Betriebsmittel werden fest installierte oder nur schwer bewegliche Betriebsmittel ohne Tragvorrichtung sowie temporär befestigte, über bewegliche Anschlussleitungen betriebene elektrische Betriebsmittel bezeichnet (siehe auch VDE 0100-200 Abschnitte 826-16-06 und 826-16-07). Als ortsfeste elektrische Betriebsmittel gelten beispielsweise Ständerbohrmaschinen, Pressen, Hebebühnen, Krananlagen und vergleichbare Betriebsmittel.

Die regelmäßige Überprüfung ortsfester elektrischer Betriebsmittel soll deren ordnungsgemäßen Zustand sicherstellen. Als Voraussetzung für das zielgerichtete Vorbereiten und fachlich korrekte Durchführen von Prüfungen sind umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen zum Schutz vor elektrischen Gefährdungen erforderlich. Wiederkehrende Prüfungen an ortsfesten elektrischen Betriebsmitteln  werden nach VDE 0105-100/A1 durchgeführt. In bestimmten Bereichen wie Aufzüge, Anlagen und Betriebsmittel in explosionsgefährdeten Bereichen, medizinisch genutzte Bereiche und elektrische Medizinprodukte, Sonderbauten, Versammlungsstätten, Tiefgaragen, Krankenhäuser und Beherbergungsstätten gelten zusätzliche Anforderungen aus Verordnungen, landesbaurechtlichen Regelungen, Normen und anderen Regelwerken. Alle Prüfungen werden mit speziellen, regelmäßig kalibrierten Messeinrichtungen durchgeführt und umfassen neben einer Sichtprüfung die Messung sowie eine Funktionsprüfung.