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Ortsfeste elektrische Anlagen

Als ortsfeste elektrische Anlagen werden alle Komponenten der Elektroanlage bezeichnet, die in einem Gebäude fest verbaut sind. Die DGUV Vorschrift 3/4 (VDE 0105-100 / A1) verpflichtet den Betreiber zur regelmäßigen Prüfung der Anlage: „Der Unternehmer hat […] dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen […] den elektrotechnischen Regeln entsprechend betrieben werden.“ (DGUV Vorschrift 3, § 3). Die wichtigste Maßnahme in diesem Kontext ist eine Wiederholungsprüfung. Verantwortungsbewusste Anlagenbetreiber messen dem Thema Betriebssicherheit allgemein darum hohe Bedeutung zu. Auch ohne eventuelle Sanktionen ist eine regelmäßig wiederholte Prüfung empfehlenswert, da sich ortsfeste elektrische Anlagen durch Neu-, An- und Umbau häufig verändern – und mit ihnen das Sicherheitsniveau. Der normale Verschleiß wird zusätzlich durch Umfeldbedingungen wie Feuchtigkeit oder Verschmutzung beeinflusst.

Durch die von RBS+PWW-Elektrofachkräfte ausgeführten Wiederholungsprüfungen wird im Sinne einer Präventivmaßnahme sichergestellt, dass die jeweilige elektrische Anlage keine Gefahr für Personen, Objekte oder Sachwerte darstellt und umfassende Sicherheit gewährleistet ist. Zugleich ist eine detaillierte Dokumentation  selbstverständlich. Mit ihrem fundierten Know-how und langjähriger Expertise ermitteln unsere Experten mögliche Schäden oder Schwachstellen frühzeitig. Der Fokus liegt dabei auf der Vermeidung des kostspieligsten aller möglichen Folgeschäden: einem Komplettausfall der elektrischen Anlage.

Bei ortsfesten Anlagen hat sich nach DGUV Vorschrift 3/4 je nach Gefährdungsbeurteilung ein maximal vierjähriger Prüfungsturnus etabliert.


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Prüfung von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln

Ortsveränderliche Geräte werden im Regelfall in deutlich kürzeren Fristen geprüft. Diese hängen von den Bedingungen vor Ort, der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichv) und der daraus resultierenden Gefährdungsbeurteilung ab.

Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen

Die DGUV Vorschrift 3/4 enthält zusätzlich eine Verfahrensanweisung. Diese besagt, dass prinzipiell alle Komponenten einer elektrotechnischen Anlage (Leuchten, Schalter, Steckdosen, usw.) zu prüfen sind. Konkret beinhaltet die Prüfung ortsfester Anlagen seitens RBS+PWW folgende Leistungen:

  • Sichtprüfung im Hinblick auf Brand- und Unfallgefahr
  • Sichtprüfung im Hinblick auf Beschädigungen jeglicher Art an und innerhalb der Verteilung
  • Prüfung der Klemmstellen in den Verteilungen mittels Thermografie-Kamera
  • Ordnungsgemäßer, normgerechter Aufbau
  • Überprüfung der Selektivität
  • Kontrolle des Potenzialausgleiches
  • korrektes Auslösen der Fehlerstromschutzschalter und Überstromschutzeinrichtungen
  • Nachweis der Schutzmaßnahmen durch z.B. Schleifenwiderstandsmessung
  • Messung möglicher Isolationswiderstände
  • Kontrolle der Übereinstimmung der notwendigen, vorliegenden Dokumentation mit Beschriftungen / Nummerierungen

Dokumentation

Unsere Prüfungsergebnisse werden in einem Prüfprotokoll, bei Bedarf mit Messprotokoll, festgehalten. Hierdurch wird der Betreiber über den Gefährdungsgrad der Anlage informiert. Zudem empfehlen wir, wann und wie der Schaden zu beheben ist.

Der Umfang – und damit auch die Kosten – einer Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen hängt u. a. von der Gebäudegröße, der Anlagenkomplexität und dem entsprechenden Analyse- und Dokumentationsaufwand ab. Unsere Prüfungen werden so koordiniert und datiert, dass Anlagen und Prozesse geringstmöglich beeinträchtigt werden und die Verfügbarkeit soweit möglich gesichert ist.


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