Notbeleuchtung
Als Not- bzw. Sicherheitsbeleuchtung wird ein Beleuchtungssystem mit geschützter Verkabelung oder Sicherheitsstromquelle bezeichnet, dass bei gestörter Stromversorgung der allgemeinen elektrischen Beleuchtung einsetzt. Sie gliedert sich in Sicherheitsbeleuchtung und Ersatzbeleuchtung.
Die Ersatzbeleuchtung gewährlestet, dass bei einem Netzausfall notwendige Arbeiten noch eine Zeitlang weitergeführt werden können, sofern keine Gefährdung für Mitarbeiter besteht. Ersatzbeleuchtungen kommen beispielsweise bei Überwachungsanlagen, Kommandoräumen der Sicherheitsorgane, bei Industrieanlagen oder in Operationsräumen von Krankenhäusern zum Einsatz.
Die von der allgemeinen Versorgung unabhängige Sicherheitsbeleuchtung ermöglicht es Personen bei Gefahr, einen Raum oder ein Gebäude sicher und rasch zu verlassen. Unterschieden wird zwischen Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege, Sicherheitsbeleuchtung für Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung und Antipanikbeleuchtung. DIN EN 1838 und die Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A3.4/3 definieren dabei folgende Anforderungen:
- Gleichmäßigkeit: Das Verhältnis der größten zur kleinsten Beleuchtungsstärke darf höchstens 40:1 betragen.
- Die Sicherheitsbeleuchtung muss Innerhalb von 15 Sek nach Ausfall der Allgemeinbeleuchtung 100% Lichtleistung erreicht haben.
- Auf der Mittelachse des Flucht- und Rettungsweges muss mindestens 1 Lux horizontale Beleuchtungsstärke gegeben sein.
- Die Lichtquellen müssen mindestens über einen Farbwiedergabeindex Ra 40 verfügen.
Teil der Sicherheitsbeleuchtung sind Rettungszeichenleuchten nach EN ISO 7010 mit stilisierten grün-weißen und Pfeil in Fluchtrichtung. Notausgänge bei Eisenbahn-, Straßenbahn-, und U-Bahn-Tunneln sind mit blau hinterleuchteten Rettungszeichen gekennzeichnet, um eine Verwechslung mit grünen Eisenbahnsignalen auszuschließen.