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Explosionsgefährdete Bereiche

Explosionsgefährdete Bereiche sind Orte, an denen eine potenziell explosive Atmosphäre auftreten kann. Eine solche potenziell explosive Atmosphäre entsteht, wenn sich ein Gemisch aus Luftgasen, Dämpfen, Nebeln oder Stäuben so verbindet, dass es sich unter bestimmten Voraussetzungen entzünden kann. Explosionsgefährdete Bereiche werden anhand der Häufigkeit und Dauer des Auftretens von explosionsfähiger Atmosphäre in Zonen unterteilt. Bei Gasen wird zwischen Bereichen, in denen gefährliche explosionsfähige Atmosphären ständig, über lange Zeiträume oder häufig (Zone 0), gelegentlich (Zone 1) oder nie bzw. nur kurzzeitig (Zone 2) vorhanden sind, unterschieden. Bei Stäuben erfolgt die Untergliederung in Bereiche, in denen gefährliche explosionsfähige Atmosphären ständig, über lange Zeiträume oder häufig (Zone 20), gelegentlich (Zone 21) oder nie bzw. nur kurzzeitig (Zone 22) auftreten. In vorhandenen Ex-Bereichen müssen zur Sicherheit alle elektrisch leitfähigen Teile wie beispielsweise Rohre, Leitungen oder Kabelpritschen an das Potentialausgleichssystem angeschlossen werden. Die Betriebsmittel in explosionsgefährdeten Bereichen werden in Gerätegruppen (I für Bergbau und II für alle anderen Anwendungen) und Gerätekategorien eingeteilt. Die Gerätekategorie bestimmt, welches Betriebsmittel in welcher Zone verwendet werden darf. Es gibt sechs Gerätekategorien. Betriebsmittel der Kategorie 1G sind für die Zonen 0, 1 und 2, 2G für die Zonen 1 und 2 und 3G für Zone 2 freigegeben. Betriebsmittel der Kategorie 1D sind für die Zonen 20, 21 und 22, 2D für die Zonen 21 und 22 und 3D für Zone 22 geeignet.