Startseite  >  Glossar  >  Blitzschutzpotentialausgleich

Blitzschutzpotentialausgleich

Die Hauptaufgabe des Potentialausgleichs, welches einen Teil des inneren Blitzschutzs darstellt, ist der Schutz gegen einen elektrischen Schlag. International ist die Forderung für den Potentialausgleich in der IEC 60364-4-41:2005 und für Deutschland in der DIN VDE 0100-410:2007-06 festgelegt. Die exakte technische Umsetzung des Potentialausgleichs, die Dimensionierung der Querschnitte und die genormten Begriffe sind international in der IEC 60364-5-54:2011 und für Deutschland in der DIN VDE 0100-540:2012-06 definiert. Der Potentialausgleich fast alle Maßnahmen zusammen, die zum Beseitigen elektrischer Potentialunterschiede (Spannungen) zwischen den berührbaren Körpern elektrischer Betriebsmittel, der Erde und fremden leitfähigen Teilen (z.B. Wasserleitungen) dienen. Man unterscheidet zwischen dem Hauptpotentialausgleich und zusätzlichem örtlichen Potentialausgleich. Gegenüber dem Potentialausgleich erfordert der Blitzschutz-Potentialausgleich üblicherweise zusätzliche Maßnahmen. Beispielswiese muss der Blitzschutz-Potentialausgleich in Hochhäusern, die eine Höhe von 30 Metern übersteigen, in Abständen von max. 20 Metern Höhe wiederholt werden. Im Falle eines Blitzeinschlags gewährleistet der Blitzschutzpotentialausgleich eine sichere Verteilung der Blitzenergie auf das Potentialausgleichssystem. Einen besonderen Schutz sollte die elektrischen Energie- und Informationstechnik genießen, da über das Erdungssystem und den Potentialausgleich eine direkte Verbindung zwischen der äußeren Blitzschutzanlage und der Gebäudeinstallation besteht.